Strafverteidigung
Ich übernehme Ihre Vertretung im gesamten Ermittlungsverfahren und bei der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht – ob im Jugend- oder
Betäubungsmittelstrafrecht, bei Kapitalverbrechen oder in politischen Strafverfahren.
Ob Hausdurchsuchung, Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Zustellung einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls oder Ladung zur Hauptverhandlung.
In all diesen Fällen ist es sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren. Er kann Ihnen in jeder Lage eines Strafverfahrens Beistand leisten und dafür sorgen,
dass Ihre Rechte als Beschuldigter von Gericht und Strafverfolgungsbehörden beachtet und gewahrt werden. Ganz allgemein ist zu empfehlen, ohne anwaltliche
Beratung eines Strafverteidigers keine Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungspersonen zu machen.